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Hol dir bis zu 50% Förderung vom Staat für Palette CAD

Nutze die bundesweite Förderung für deinen österreichischen Betrieb. Lass Dich von uns beraten!

Wusstest du, dass die Anschaffung unserer Software förderfähig ist? Wir beraten dich kostenfrei zu den Möglichkeiten einer staatlichen Förderung für deine Digitalisierung mit Palette CAD!

Einen ersten Überblick über die Möglichkeiten in deinem Bundesland findest du hier. Bitte beachte, dass diese Informationen nicht immer tagesaktuell sind. Wir empfehlen dir immer eine Beratung mit unseren Experten. 

 

 

 

Du hast gerade dein eigenes Unternehmen gegründet? Oder stehst kurz davor?

Dann nutze staatliche Förderung für Palette CAD – und profitiere zusätzlich von unserem Gründer-Bonus-Paket! Entdecke die exklusiven Vorteile für alle Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr ihres Firmenbestehens. 

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Fördermöglichkeiten je Bundesland in Österreich

  • Für kleine und mittelständische Unternehmen.
  • Nach Abschluss einer geförderten KMU.DIGITAL Beratung, unterstützt das Programm bei der Finanzierung von Neuinvestitionen in Digitalisierungsprojekte.
  • 30% Zuschuss für die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte, bei einer Investition von 2.000 bis 30.000 € (max. 6.000 Euro). Eine Vorauszahlung und Verbuchung in der Bilanz ist erforderlich.

Weitere Informationen

Förderung Digitalisierung

  • Bestehende Klein- und Mittelunternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest einem Jahr in Wien tätig sind.
  • Projektgröße von min. 10.000 €. 
  • Förderquote von max. 50 % und maximale Fördersumme 50.000 € pro Projekt.
  • Einreichungsstichtage: 31. März und 30. Juni 2025

Weitere Informationen

 

Impulsprogramm: digi4Wirtschaft

  • Gefördert werden Anschaffungen von Software und Investitionen bzw. Daten/Lizenzen/Abonnement für 36 Monate.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ein Vorhaben am Betriebsstandort in Niederösterreich durchführen.
  • Förderung durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 50 % (maximal 25.000 €) der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten umfassen mindestens  5.000 €.

Weitere Informationen

Investitionsbeihilfen – Gewerbe/Industrie

  • Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sein. Förderungen für Groß­­unternehmen sind nur möglich, wenn die Erst­­investition eine neue Wirtschafts­­tätigkeit im Burgenland umfasst.
  • Maximale Förder­intensität ist nach Unternehmens­­größe gestaffelt und beträgt maximal 20% der förderbaren Kosten für kleinste und kleine Unternehmen und maximal 10% der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen.

Weitere Informationen

SFG-Förderung „Lebens!Nah“

  • Gefördert werden Kleinstbetrieb, deren Unternehmensstandort in der Steiermark liegt.
  • Projektvolumen von mindestens 3.000 € mit einer Förderquote von 30 % Basisförderung und einer maximalen Förderung von 2.500 €.

Weitere Informationen 

KLEIN.Invest

  • Gefördert werden Kleinst-und Kleinunternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten und Wachstumsprojekten, die der Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dienen. 
  • Förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter müssen mindestens 10.000 €  netto betragen und können bis max. 200.000 € netto anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen 300.000 € netto nicht überschreiten.

Weitere Informationen

Tiroler Digitalisierungsförderung

  • Für Tiroler Unternehmen bei der Einführung modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen.
  • Förderquote sowie die Höchstbemessungsgrundlage werden in Kategorien eingeteilt, die sich auf die durch die Unternehmensgröße des/der Fördernehmer*in bzw. deren beteiligten Gesellschaften beziehen. Beispielsweise werden Kleinstunternehmen mit max. 30% der förderbaren Projektkosten, bis zu einer Höchstbemessungsgrundlage von 100.000 € gefördert (Förderkategorie 1).

Weitere Informationen

 

Go.Digital 

  • Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.
  • Förderung gliedert sich in zwei Module: einer Beratungsförderung mit einer Förderquote von 50% der förderbaren Beratungskosten und einem maximalen Förderbetrag von 1.000 € und einer Umsetzungsförderung mit einer Förderquote von 20% der förderbaren Investitionskosten mit einem maximalen Förderbetrag von 6.000 €.

Weitere Informationen

Salzburg.Digital

  • Förderung klein- und mittelständischer Unternehmen für einen Umsetzungsanreiz zur Durchführung betrieblicher Digitalisierungsprojekte.
  • Mindestens 30 % der förderbaren Gesamtkosten müssen digitalisierungsrelevante Kosten ausmachen. Gilt ausschließlich für digitale Schnittstellen (Maschienenanbindungen). Förderintensität bis zu 10% der förderbaren Gesamtkosten (max. 100.000 €). Investitionen ab 15.000 € werden unterstützt.
  • Nur für Unternehmen, die bei der Antragsstellung seit min. 3 Jahren bestehen.

Weitere Informationen

 

Digital.PLus

  • Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Firmensitz in Oberösterreich und einer aktiven Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer OÖ.
  • Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben (Konzeption und Umsetzung), die zur Erhöhung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Mindestinvestitionskosten betragen hierfür 10.000 Euro. Die Förderhöhe ist maximal 40 % bzw. 8.000 € als Zuschuss.

Weitere Informationen

  • Für kleine und mittelständische Unternehmen.
  • Nach Abschluss einer geförderten KMU.DIGITAL Beratung, unterstützt das Programm bei der Finanzierung von Neuinvestitionen in Digitalisierungsprojekte.
  • 30% Zuschuss für die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte, bei einer Investition von 2.000 bis 30.000 € (max. 6.000 Euro). Eine Vorauszahlung und Verbuchung in der Bilanz ist erforderlich.

Weitere Informationen

Förderung Digitalisierung

  • Bestehende Klein- und Mittelunternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest einem Jahr in Wien tätig sind.
  • Projektgröße von min. 10.000 €. 
  • Förderquote von max. 50 % und maximale Fördersumme 50.000 € pro Projekt.
  • Einreichungsstichtage: 31. März und 30. Juni 2025

Weitere Informationen

 

 

Impulsprogramm: digi4Wirtschaft

  • Gefördert werden Anschaffungen von Software und Investitionen bzw. Daten/Lizenzen/Abonnement für 36 Monate.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ein Vorhaben am Betriebsstandort in Niederösterreich durchführen.
  • Förderung durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 50 % (maximal 25.000 €) der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten umfassen mindestens  5.000 €.

Weitere Informationen

Investitionsbeihilfen – Gewerbe/Industrie

  • Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sein. Förderungen für Groß­­unternehmen sind nur möglich, wenn die Erst­­investition eine neue Wirtschafts­­tätigkeit im Burgenland umfasst.
  • Maximale Förder­intensität ist nach Unternehmens­­größe gestaffelt und beträgt maximal 20% der förderbaren Kosten für kleinste und kleine Unternehmen und maximal 10% der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen.

Weitere Informationen

SFG-Förderung „Lebens!Nah“

  • Gefördert werden Kleinstbetrieb, deren Unternehmensstandort in der Steiermark liegt.
  • Projektvolumen von mindestens 3.000 € mit einer Förderquote von 30 % Basisförderung und einer maximalen Förderung von 2.500 €.

Weitere Informationen 

KLEIN.Invest

  • Gefördert werden Kleinst-und Kleinunternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten und Wachstumsprojekten, die der Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dienen. 
  • Förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter müssen mindestens 10.000 €  netto betragen und können bis max. 200.000 € netto anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen 300.000 € netto nicht überschreiten.

Weitere Informationen

Tiroler Digitalisierungsförderung

  • Für Tiroler Unternehmen bei der Einführung modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen.
  • Förderquote sowie die Höchstbemessungsgrundlage werden in Kategorien eingeteilt, die sich auf die durch die Unternehmensgröße des/der Fördernehmer*in bzw. deren beteiligten Gesellschaften beziehen. Beispielsweise werden Kleinstunternehmen mit max. 30% der förderbaren Projektkosten, bis zu einer Höchstbemessungsgrundlage von 100.000 € gefördert (Förderkategorie 1).

Weitere Informationen

 

 

Go.Digital 

  • Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.
  • Förderung gliedert sich in zwei Module: einer Beratungsförderung mit einer Förderquote von 50% der förderbaren Beratungskosten und einem maximalen Förderbetrag von 1.000 € und einer Umsetzungsförderung mit einer Förderquote von 20% der förderbaren Investitionskosten mit einem maximalen Förderbetrag von 6.000 €.

Weitere Informationen

Salzburg.Digital

  • Förderung klein- und mittelständischer Unternehmen für einen Umsetzungsanreiz zur Durchführung betrieblicher Digitalisierungsprojekte.
  • Mindestens 30 % der förderbaren Gesamtkosten müssen digitalisierungsrelevante Kosten ausmachen. Gilt ausschließlich für digitale Schnittstellen (Maschienenanbindungen). Förderintensität bis zu 10% der förderbaren Gesamtkosten (max. 100.000 €). Investitionen ab 15.000 € werden unterstützt.
  • Nur für Unternehmen, die bei der Antragsstellung seit min. 3 Jahren bestehen.

Weitere Informationen

 

 

Digital.PLus

  • Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Firmensitz in Oberösterreich und einer aktiven Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer OÖ.
  • Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben (Konzeption und Umsetzung), die zur Erhöhung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Mindestinvestitionskosten betragen hierfür 10.000 Euro. Die Förderhöhe ist maximal 40 % bzw. 8.000 € als Zuschuss.

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Verschiedenes Holzmaterial

„Die Einführung von Palette CAD war meine beste Entscheidung fürs Arbeitsleben. Überweisung der Förderung hat zügig und problemlos geklappt.”

Ivo Radtke